Frau Dr. Gisela Splett (GRÜNE) richtete am 17.9.2009 an die Landesregierung von Baden Württemberg eine Anfrage über den Schutz elektrosensibler Menschen im Lande.
Hier der Wortlaut…
Kleine Anfrage
Dr. Gisela Splett GRÜNE
17.09.2009
Drs. 14/5113Schutzzonen für elektrosensible Menschen
Ich frage die Landesregierung:
- Wie viele Menschen in Baden-Württemberg stufen sich nach ihrer Kenntnis selbst als elektrosensibel ein bzw. verfügen über ein entsprechendes ärztliches Attest
- Wie viele Fälle sind ihr bekannt, in denen Menschen sich bewusst in „Funklöcher“ (also in wenig von hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung belastete Gebiete) zurückgezogen haben?
- Inwieweit ist es dabei zu Problemen mit Aufenthaltsgenehmigungen o.ä. gekommen und wie konnten diese gelöst werden?
- Wie hoch ist aktuell die Funknetzabdeckung mit Mobilfunknetzen in Baden-Württemberg und welche Funknetzabdeckung (100% oder weniger) wird von ihr als anstrebenswert angesehen?
- Wie reagiert sie auf das Bedürfnis von Elektrosensiblen auf Schutzzonen?
- Inwieweit ist sie bereit, Konzepte für ein strahlenminimierendes Mobilfunkkonzept unter Verzicht auf eine automatische Indoorversorgung zu unterstützen?
17.09.2009
Dr. Splett GRÜNE
Begründung:
Die Anfrage greift das Thema „Elektrosensibilität“ auf und berücksichtigt dabei insbesondere die Tatsache, dass es Personen gibt, die sich gezwungen sehen, sich in Funklöcher“ zurückziehen. So war der Fall eines Mannes, der in einem Wohnwagen im Südschwarzwald Zuflucht gesucht hat, schon mehrfach Inhalt der Presseberichterstattung. Zuletzt wurde berichtet, dass der Mann zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, nachdem er versucht hatte, sich durch das Umwickeln eines
Mobilfunksenders mit einer Aluwärmedecke, vor den Strahlen des Sendemasts zu schützen. In einer Europaparlamentsentschließung vom zweiten April 2009 wurden die Mitgliedsstaaten aufgefordert, dem Beispiel Schwedens zu folgen und Menschen, die an Elektrohypersensibilität leiden, als behindert anzuerkennen, um ihnen einen angemessenen Schutz und Chancengleichheit zu bieten.
Es stellt sich die Frage, wie die Landesregierung mit dieser Problematik umgeht und inwieweit sie bereit ist, die Forderung Betroffener nach elektrosmogarmen Gebieten, in denen Elektrosensible beschwerdefrei leben können, zu erfüllen.
Dabei spielt auch die Frage eine Rolle, ob eine vollständige Indoorversorgung als notwendig angesehen wird oder eine Teilung der Mobilfunkversorgung in den Outdoorbereich und einen durch Indoor-Relais versorgten Gebäudebereich zur Reduzierung der Feldstärken genutzt werden könnte.
